Sozialberatung

Die Sozialen Dienste bieten kompetente Beratung und Begleitung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Dagmersellen und Altishofen in Notlagen. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe erhalten Sie Informationen über bestehende Hilfsangebote sowie Beratung in persönlichen, familiären und finanziellen Angelegenheiten. Bei Bedarf wird an spezialisierte Beratungs- und Fachstellen vermittelt.

Sprechstunden

Die Abteilung Soziale Dienste bietet regelmässige Sprechstunden an, bei welchen die Einwohnerinnen und Einwohner von Dagmersellen und Altishofen im jeweiligen Zeitfenster unangemeldet mit ihren Anliegen vorbeikommen können. Eine Fachperson steht während dieser Zeit für Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für die Sprechstunden keine Termine vereinbart werden können. Nehmen Sie im Wartebereich Platz und verweilen Sie sich während der Wartezeit in den vielen Fachzeitschriften vor Ort.

WochentagDatumUhrzeit
Donnerstag23.10.202512:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch26.11.202508:30-13:00 Uhr
Dienstag16.12.202512:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch21.01.202608:30 - 13:00 Uhr
Dienstag24.02.202612:00 - 16:30 Uhr
Montag23.03.202608:30 - 13:00 Uhr
Freitag24.04.202612:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag28.05.202608:30 - 13:00 Uhr
Dienstag23.06.202612:00 - 16:30 Uhr

Sozialberatung im wirtschaftlichen und persönlichen Rahmen

Sozialhilfe als letztes Netz

Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln zu decken, können Antrag auf Sozialhilfeleistungen stellen. Die Abteilung Soziale Dienste führt eine umfassende Situationsabklärung durch und vollzieht im Auftrag der Sozialhilfebehörde die persönlichen und materiellen Unterstützungsleistungen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.

Die Sozialhilfe ist eine ergänzende Hilfe auf der Grundlage des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) und kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel oder Leistungen Dritter, wie beispielsweise die Arbeitslosenversicherung oder andere Sozialversicherungen, nicht ausreichen. Das Ziel der Sozialhilfe ist eine schnelle Rückkehr zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Die materielle Hilfe kann mit Auflagen verbunden werden. Die Leistungen aus der materiellen Sozialhilfe unterliegen der Rückerstattungspflicht. In der Sozialhilfe gilt das Prinzip der Subsidiarität. Schulden können durch die Sozialhilfe nicht übernommen werden.

Ebenfalls zur Sozialhilfe mit materieller Hilfe gehören die Alimentenbevorschussung und die Inkassohilfe.

Alimentenhilfe

Die Alimentenhilfe umfass die Bevorschussung von Kinderalimente und das Inkasso.

Das unterhaltsberechtige Kind hat Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Das Gesuch um Alimentenhilfe kann direkt bei der Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH gestellt werden.

Online-Schalter

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