Letztwillige Verfügung

Einwohnerinnen und Einwohner von Dagmersellen, die eine Verfügung von Todes wegen errichtet haben, haben die Möglichkeit, diese im Depot des Teilungsamtes zu hinterlegen.

Errichtung einer Verfügung von Todeswegen

Wer urteilsfähig ist und das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, kann eine Verfügung von Todes wegen (Art. 467 ff ZGB) erlassen. Mit dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Schranken über das Vermögen letztwillig verfügt werden. Das ZGB sieht verschiedene Verfügungsformen vor.

Öffentliches Testament (Art. 499 ff ZGB)

Eine öffentliche letztwillige Verfügung erfolgt unter Mitwirkung von zwei Zeugen und wird von einer kantonalen Urkundsperson (Notar) aufgesetzt und beurkundet.

Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB)

Eine eigenhändige letztwillige Verfügung ist von Anfang bis Ende handschriftlich (inkl. Ort, Datum und Unterschrift) zu erstellen.

Mündliches Testament (Nottestament, Art. 506 ff ZGB)

Bei ausserordentlichen Umständen (naher Tod, Verkehrssperre, Epidemien oder Krieg), wenn eine andere Errichtungsform nicht möglich ist, kann ein mündliches Testament vor zwei Zeugen erklärt werden. Das Testament verliert seine Gültigkeit, wenn der Erblasser/die Erblasserin 14 Tage überlebt und in der Lage ist, eine andere Testamentsform anzuwenden.

Erbvertrag (Art. 512 ff ZGB)

Ein Erbvertrag erfolgt unter Mitwirkung von zwei Zeugen und wird von einer kantonalen Urkundsperson (Notar) aufgesetzt und beurkundet.

Hinterlegung Verfügung von Todeswegen

Einwohnerinnen und Einwohner von Dagmersellen können Testamente, Ehe- oder Erbverträge im Depot des Teilungsamtes zur Aufbewahrung hinterlegen. Die Hinterlegung wird schriftlich bestätigt und kostet einmalig CHF 95.00.

Hinterlegte Dokumente werden nur persönlich gegen die Vorlage eines Ausweises mit Foto dem/der Hinterleger/in ausgehändigt. Die Auswechslung von hinterlegten Dokumenten ist möglich und kann nur durch den/die Hinterleger/in oder eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Teilungsamt Dagmersellen.

Kontakt
Teilungsamt Dagmersellen
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
a2FuemxlaUBkYWdtZXJzZWxsZW4uY2g=
Montag:
08:00 – 13:30 Uhr

Dienstag – Freitag:
08:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Kontakte
Tamara Steinger
Gemeindeschreiber-Substitutin / Abteilungsleiterin Gemeindekanzlei
dGFtYXJhLnN0ZWluZ2VyQGRhZ21lcnNlbGxlbi5jaA==
Erreichbarkeit: Montag bis Mittwochvormittag, Donnerstag, Freitagvormittag
Lea Amrhein
Sachbearbeiterin
bGVhLmFtcmhlaW5AZGFnbWVyc2VsbGVuLmNo
Erreichbarkeit: unterschiedliche Tage
Pascal Purtschert
Sachbearbeiter
cGFzY2FsLnB1cnRzY2hlcnRAZGFnbWVyc2VsbGVuLmNo
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag