Einbürgerung

Informationen über den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, den Erwerb und die Entlassung des Gemeindebürgerrechts.

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Für die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ist die Bürgerrechtskommission Dagmersellen zuständig. Die folgenden Voraussetzungen müssen bei der Gesuchseinreichung erfüllt sein:

  • Aufenthaltsdauer während insgesamt 10 Jahren in der Schweiz, wobei der Aufenthalt zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt gerechnet wird.
  • Aufenthaltsdauer in den letzten 5 Jahren während insgesamt 3 Jahren in Dagmersellen, wobei unmittelbar vor Gesuchseinreichung mindestens ein Jahr ununterbrochen.
  • Niederlassungsbewilligung C
  • Erfolgreiche Integration: Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektierung der Werte der Bundesverfassung, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung, Förderung der Integration von Familienmitgliedern
  • Vertraut sein mit den örtlichen Verhältnissen, Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz

Einbürgerungsverfahren

  • Einreichung vollständiges Gesuchsformular inkl. Beilagen
  • Vorprüfung durch die Gemeindekanzlei als zuständige Stelle für das Bürgerrechtswesen
  • Vorgespräch mit dem Ausschuss der Bürgerrechtskommission
  • Gespräch mit der Bürgerrechtskommission
  • Entscheid Bürgerrechtskommission
  • Bei Zusicherung: Weiterleitung an Kanton für die Erteilung des eidgenössischen und kantonalen Bürgerrechts

Das Verfahren auf gemeindeebene dauert zwischen ein bis zwei Jahren. Die Einbürgerung ist erst nach Einbürgerungsbewilligung durch Bund und Kanton rechtsgültig.

Kosten

  • Ehepaar: CHF 2’300.00
  • Pro Kind im Gesuch: CHF 100.00 (max. CHF 300.00)
  • Einzelperson volljährig: CHF 1’500.00
  • Einzelperson volljährig in 1. Ausbildung: CHF 1’000.00
  • Einzelperson minderjährig: CHF 1’000.00
  • Spruchgebühr pro Entscheid: CHF 200.00

Bei Gesuchseinreichung ist ein Kostenvorschuss in der Höhe der hälfte der Bearbeitungsgebühr zu leisten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zu dem Verfahren finden Sie im Online-Schalter.

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration SEM zuständig. Eine erleichterte Einbürgerung ist möglich für Ausländerinnen und Ausländer, welche mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind oder für junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind.

Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden Sie hier:

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Zuständig für das Erteilen des Gemeindebürgerrechts ist der Gemeinderat. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Wohnsitz in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt drei Jahren in der Gemeinde Dagmersellen.
  • Ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde Dagmersellen während mindestens eines Jahres unmittelbar vor der Einbürgerung.
  • Einen guten Ruf in der Gemeinde Dagmersellen geniessen.

Es ist das Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts mit einem Familienschein für verheiratete bzw. einem Personenstandsausweis für ledige Personen bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das Gesuch können Sie hier downloaden: Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Dagmersellen und des Kantons Luzern

Jugendliche, welche über 16 Jahre alt sind, müssen im Gesuch mit ihrer Unterschrift ihren eigenen Willen erklären. Jede natürliche Person kann höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte haben (§ 6 Bürgerrechtsgesetz [BüG] SRL 2). Die Bürgerrechte, welche die Ehefrau als ledig hatte (ZGB Art. 161), werden nicht mitgezählt.

Für den Entscheid wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden SRL 687).

Entlassung Gemeindebürgerrecht Dagmersellen

Personen, welche das Bürgerrecht Dagmersellen und ein weiteres Bürgerrecht besitzen, werden auf Gesuch hin aus dem Bürgerrecht entlassen. Dem Gesuch ist ein aktueller Nachweis beizulegen, dass ein anderes Bürgerrecht besteht. Als Nachweis gelten: Personenstandsausweis, Familienschein oder eine Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung eines anderen Bürgerrechts. Sofern die gesuchstellende Person kein weiteres Luzerner Bürgerrecht besitzt, verliert sie gleichzeitig mit der Entlassung aus dem Bürgerrecht Dagmersellen das Luzerner Kantonsbürgerrecht. Das Gesuch um Verzicht des Bürgerrechts der Gemeinde Dagmersellen ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das Gesuch können Sie hier downloaden: Gesuch um Verzicht des Bürgerrechts der Gemeinde Dagmersellen

Für den Entscheid wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden SRL 687).

Kontakt
Gemeindekanzlei Dagmersellen
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
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Montag:
08:00 – 13:30 Uhr

Dienstag – Freitag:
08:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Kontakte
Silvio Bucher
Sachbearbeiter
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Erreichbarkeit: Montag bis Freitag
Tamara Steinger
Gemeindeschreiber-Substitutin / Abteilungsleiterin Gemeindekanzlei
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Erreichbarkeit: Montag bis Mittwochvormittag, Donnerstag, Freitagvormittag