Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenphase. Weshalb weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald gilt. Für den Nationalfeiertag gilt ab dem 23.07.2026 auf dem ganzen Kantonsgebiet, inklusiv der Gewässer ein Verbot Feuerwerkskörper abzubrennen, sowie 1. August-Feuer zu entfachen.
Ab dem 1. August 2026 erhalten berechtigte Eltern von Vorschulkindern einkommensabhängige Betreuungsgutscheine, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.