Erbschaftssteuern

Im Kanton Luzern bildet der Nachlass eines Erblassers/einer Erblasserin Gegenstand der Erbschaftssteuer. Vererbt eine Person mit Wohnsitz im Kanton Luzern Vermögen, so hat die bedachte Person eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Im Kanton Luzern gelegene Grundstücke unterliegen unabhängig des Wohnsitzes des Erblassers/der Erblasserin der Erbschaftssteuer.

Steuerbetrag

Der Steuerbetrag setzt sich aus dem Steuersatz und einem allfälligen Progressionszuschlag zusammen. Der Steuersatz bestimmt sich aufgrund des Verwandtschaftsgrades zum Erblasser oder zur Erblasserin:

Verwandtschaftsgrades zum Erblasser oder zur ErblasserinSteuerbetrag
Ehegatte, eingetragene Partner oder Lebenspartner (sofern mindestens 2 Jahre in einer eheähnlichen Beziehung)steuerfrei
Nachkommen (Kinder, Enkel)1 % ab einem Erbteil von CHF 100'000.00, kein Progressionszuschlag
Elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen)6 %
Grosselterlicher Stamm (Grosseltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen)15 %
Nicht Verwandte20 %

Der Progressionszuschlag ergibt sich aus dem Erbbetrag. Erhalten einzelne Erben mehr als CHF 10’000.00, so erfolgt ein Zuschlag zwischen 10 bis 100 % des Steuerbetrages.

Schenkungen / Erbvorempfänge

Schenkungen und Erbvorempfänge, die innert fünf Jahren vor dem Tod des Erblassers/der Erblasserin ausgerichtet wurden, unterliegen bei der Erbschaftssteuer.

Ansprüche aus Versicherungen

Ansprüche aus Versicherungen, die in den letzten fünf Jahren vor, mit oder nach dem Tod eines Erblassers/einer Erblasserin fällig werden, unterliegen der Erbschaftssteuer, sofern diese nicht über die Einkommenssteuer abgerechnet wird.

Steuerkalkulator

Mit dem Kalkulator des Kantons Luzern können Sie die Erbschaftssteuern berechnen.

Kontakt
Gemeindekanzlei Dagmersellen
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
a2FuemxlaUBkYWdtZXJzZWxsZW4uY2g=
Montag:
08:00 – 13:30 Uhr

Dienstag – Freitag:
08:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Kontakte
Tamara Steinger
Gemeindeschreiber-Substitutin / Abteilungsleiterin Gemeindekanzlei
dGFtYXJhLnN0ZWluZ2VyQGRhZ21lcnNlbGxlbi5jaA==
Erreichbarkeit: Montag bis Mittwochvormittag, Donnerstag, Freitagvormittag
Lea Amrhein
Sachbearbeiterin
bGVhLmFtcmhlaW5AZGFnbWVyc2VsbGVuLmNo
Erreichbarkeit: unterschiedliche Tage
Pascal Purtschert
Sachbearbeiter
cGFzY2FsLnB1cnRzY2hlcnRAZGFnbWVyc2VsbGVuLmNo
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag