Steuerbezug

Die Staatssteuern, die direkte Bundessteuer (ab 1.9.2013), die Nachsteuern sowie die Bussen und Mahngebühren werden durch die Einwohnergemeinde Dagmersellen bezogen. Der Gemeinderat hat den Steuerbezug an das Steueramt Dagmersellen delegiert.

Zinsen auf Steuerrechnung Staats- und Gemeindesteuern

Positiver Ausgleichszins

Ein positiver Ausgleichszins wird auf Vorauszahlungen und zu viel bezahlten Steuern gewährt und mit der definitiven Steuerrechnung gutgeschrieben.

Bei Vorauszahlungen handelt es sich um für das Steuerjahr vor dem allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.) geleistete Beträge – diese werden ab Eingang (frühestens jedoch ab 1.1.) bis 31.12. verzinst. Freiwillige Vorauszahlungen sind attraktiv, z.B. in Form von monatlichen Ratenzahlungen an das Gemeindesteueramt (Einzahlungsscheine sind dort erhältlich).

Falls die Steuerzahlungen den Betrag der definitiven Steuerrechnung (Schlussrechnung) übersteigen, wird für die Differenz (d.h. zu viel bezahlte Steuern) ab 1.1. bis zur Rückvergütung ebenfalls ein Zins vergütet.

Negativer Ausgleichszins

Soweit der Totalbetrag gemäss definitiver Steuerrechnung am allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.) noch nicht bezahlt ist, wird darauf ab 1.1. des Folgejahres bis zur Ausstellung der definitiven Steuerrechnung (oder bis zur früheren Bezahlung) der negative Ausgleichszins erhoben.

Es empfiehlt sich daher, vor Ende des Jahres anhand des voraussichtlichen steuerbaren Einkommens und Vermögens zu prüfen, ob für das aktuelle Steuerjahr ein genügend hoher Betrag einbezahlt worden ist. Ein allfälliger Differenzbetrag ist vor Ende des Jahres zu überweisen, um die Belastung mit dem negativen Ausgleichszins zu vermeiden.

 

Entsprechende Berechnungen können mit dem Steuerkalkulator auf der Website der Dienststelle Steuern vorgenommen werden (https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/kalkulatoren). Bei Bedarf kann beim Steueramt ein Einzahlungsschein bestellt werden.

Verzugszins

Falls die mit der definitiven Steuerrechnung in Rechnung gestellten Beträge nicht innert 30 Tagen bezahlt werden, wird ein Verzugszins bis zur Begleichung des Ausstands erhoben.

Zinssätze Staats-/Gemeindesteuern

20242023
Positiver Ausgleichszins1.25 %0.0 %
Negativer Ausgleichszins1.25 %0.0 %
Verzugszins4.75 %3.5 %

Zinssätze Direkte Bundessteuern

20242023
Vergütungszins auf Vorauszahlungen0.0 %0.0 %
Verzugs- und Rückerstattungszins4.0 %4.0 %