Ortsplanung

Die Ortsplanung befasst sich mit der künftigen räumlichen Entwicklung der Gemeinde Dagmersellen.

Das Siedlungsgebiet und dessen Qualität, die künftige Nutzung und der Freiraum werden definiert. Die Ortsplanung umfasst insbesondere das Bau- und Zonenreglement und den Zonenplan, welche die mittelfristigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Dagmersellen festgelegen. Diese Planungsinstrumente werden durch die Stimmberechtigten der Gemeinde erlassen.

Bau- und Zonenreglement sowie Zonenplan

Das Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan werden ca. alle 10 bis 15 Jahre einer Gesamtrevision unterzogen. Die letzte grössere Ortsplanungsrevision der Gemeinde Dagmersellen wurde im Februar 2022 von der Gemeindeversammlung beschlossen und im Sommer 2022 vom Regierungsrat genehmigt. Die Ortsplanungskommission hat die Grundlagen für die Gesamtrevision der Ortsplanung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Planteam S Luzern und dem Gemeinderat unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet.

Bau- und Zonenreglement

Zonenplan

Siedlungsleitbild

Das Siedlungsleitbild hat zum Ziel, die Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur in der Siedlung und Landschaft, die Verkehrsbedürfnisse, den Umweltschutz, den Schutz der Lebensräume sowie den ökonomischen Einsatz der begrenzten Mittel in einen Zusammenhang zu stellen, gegenseitige Beziehungen und Auswirkungen aufzuzeigen und die Koordinationsaufgaben zu bezeichnen. Dieses wurde vom Gemeinderat am 2. November 2017 verabschiedet.

Siedlungsleitbild 2017

Teilrevision der Ortsplanung

Die aktuelle Teilrevision der Ortsplanung umfasst insbesondere die Festlegung des Gewässerraumes, der Freihaltezone Wildtierkorridor sowie verschiedene Einzelprojekte.

Öffentliche Auflage Teilzonenplan Gewässerraum

Die Unterlagen der Teilrevision Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume der Gemeinde Dagmersellen liegen während 30 Tagen, vom 4. November 2024 bis 3. Dezember 2024 öffentlich auf. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Dagmersellen oder online auf dieser Seite eingesehen werden.

Die Festlegung des Gewässerraumes bei der Wigger (Grossgewässer) sowie auch die Festlegung des Wildtierkorridors sind von dieser Auflage ausgenommen und werden in einem späteren Verfahren umgesetzt.

Öffentlich-Rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist bis spätestens 3. Dezember 2024 (Datum Poststempel) schriftlich mit Antrag und dessen Begründung im Doppel an den Gemeinderat Dagmersellen, Gemeindehausweg 1, 6252 Dagmersellen, zu richten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 PBG verwiesen. Einsprachen aus der 1. Auflage, der Gesamtrevision, bleiben bestehen. Trotzdem können Betroffene bei Bedarf erneut eine Einsprache machen.

Flyer öffentliche Auflage Teilzonenplan Gewässerraum

Unterlagen öffentliche Auflage

Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) mit Einsprachemöglichkeit sind:
Teilzonenplan Gewässerraum 1:5000
Teilzonenplan Gewässerraum Dagmersellen 1:2500
Teilzonenplan Gewässerraum Uffikon und Buchs 1:2500
Änderung Bau- und Zonenreglement Gewässerraum


Weiter stehen folgende orientierende Unterlagen zur Verfügung:
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement; Vorprüfungsbericht vom 17.07.2024
Raumplanungsbericht nach Art. 57 RPV zur Teilrevision Ortsplanung Gewässerraum

 

Festlegung Gewässerraum

Am Donnerstag, 17. November 2022, 19:30 Uhr, hat eine Infoveranstaltung zum Gewässerraum in der Landwirtschafszone stattgefunden. Die Informationen und Unterlagen zur Infoveranstaltung können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:

Einladung Informationsveranstaltung

Ihre Ansprechpartner

Kontakte
Franz Gassmann
Präsident
Heinz Najer
Gemeinderat Ressort Bau
Andrea Troxler
Leiterin Regionales Bauamt
stv. Abteilungsleiterin Bau und Infrastruktur