Neue Regelung für Betreuungsgutscheine ab 01.08.2026

6. Juni 2026
Allgemein
Ab dem 1. August 2026 erhalten berechtigte Eltern von Vorschulkindern einkommensabhängige Betreuungsgutscheine, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Die Luzerner Stimmberechtigten haben am 30. November 2025 die Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch der Gegenentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung angenommen. Der Regierungsrat hat inzwischen die dazugehörige Verordnung verabschiedet. Gesetz und Verordnung sind seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Ab dem 1. August 2026 werden im gesamten Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine eingeführt. Bezugsberechtigt sind Eltern von Kindern im Vorschulalter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren oder sich nachweislich auf Stellensuche befinden. Voraussetzung ist ein Mindestbeschäftigungsgrad von 20 Prozent bei Alleinerziehenden beziehungsweise insgesamt 120 Prozent bei Eltern in einem gemeinsamen Haushalt.

Je nach Arbeitspensum werden pro Kind zwischen 48 und 240 Betreuungstage pro Jahr finanziell unterstützt. Für Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis CHF 37’500.00 (Alleinerziehende) beziehungsweise CHF 47’000.00 (Paarhaushalte) beträgt der Eigenanteil CHF 10.00 pro Betreuungstag oder CHF 1.00 pro Betreuungsstunde. Mit zunehmendem Einkommen steigt dieser Eigenbeitrag. Ab einem massgebenden Einkommen von CHF 120’000.00 besteht kein Anspruch mehr auf Betreuungsgutscheine.

Die Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern stellt bereits heute auf der Website www.kinderbetreuung.lu.ch einen Online-Rechner zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine erste Einschätzung des möglichen Anspruchs und dient bis zur Einführung der Fallapplikation KiBeLU am 1. August 2026 als Orientierungshilfe für die spätere Online-Gesuchstellung.