Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

1. Juli 2026
Allgemein
Der Kanton Luzern schränkt Wasserentnahmen ein und verhängt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons / Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, braucht es ergiebige und anhaltende Niederschläge. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Dokumenten:

Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe

Medienmitteilung Trockenheit