Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.
Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:
Die Allgemeinverfügung vom 10. September 2026 der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) finden Sie hier.
Die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen werden auf www.waldbrandgefahr.ch veröffentlicht.