Absolutes Feuerverbot im Wald aufgehoben – weiter Vorsicht geboten

10. September 2026
Allgemein
Aufgrund der Niederschläge, der höheren Luftfeuchtigkeit sowie der tieferen Temperaturen widerruft die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) das absolute Feuerverbot im Wald und Waldesnähe im ganzen Kantonsgebiet.

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.

Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:

  • keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
  • bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer machen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen ist

Die Allgemeinverfügung vom 10. September 2026 der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) finden Sie hier.

Die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen werden auf www.waldbrandgefahr.ch veröffentlicht.