Baukontrollen

Nach Erhalt der Baubewilligung wird der Bauverlauf mit verschiedenen Baukontrollen verfolgt und dokumentiert.

Die Baustadien sind nach §203 Planungs- und Baugesetz (PBG) meldepflichtig. Die Baukontrollen sind nicht nur Gesetzes wegen wichtig, sondern können auch für die Bauherrschaft von Bedeutung sein, um Mängel vorzeitig zu erkennen. Die Bauherrschaft ist für die rechtzeitige Meldung, mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abnahme, der einzelnen Baustadien verantwortlich.

Die Baukontrollen befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen. Für die Folgen aus versäumter Meldung haftet die Bauherrschaft.

 

Baubeginn

Der Baubeginn ist meldepflichtig. Mit den Bauarbeiten darf erst nach der Einreichung der fehlenden Unterlagen sowie dem unbenützten Ablauf der Rechtsmittelfrist oder rechtskräftigen Erledigung der Rechtsmittelverfahren begonnen werden.

Meldung Baubeginn

 

Fertigstellung Schnurgerüst

Das Schnurgerüst kennzeichnet die Lage des zukünftigen Gebäudes auf dem Grundstück. Bei der Schnurgerüstabnahme wird die Übereinstimmung des ausgesteckten Gebäudes mit der Baubewilligung geprüft.

Meldung Fertigstellung Schnurgerüst

 

Vollendung Rohbau

Die Vollendung des Rohbaus beinhaltet die Fertigstellung der äusseren Kontur einschliesslich der Dachkonstruktion, bei dem jedoch noch kein Einbau der Fenster, keine Fassadenverkleidung und kein Ausbau des Inneren ausgeführt worden ist.

Meldung Vollendung Rohbau

 

Fertigstellung Kanalisationsanlagen

Die Kontrolle der Kanalisationsanlagen hat vor dem Eindecken der Gräben zu erfolgen. Allfällige Kosten für die Freilegung sowie eine nachträglich notwendige Überprüfung müssen von der Bauherrschaft getragen werden.

Meldung Fertigstellung Kanalisationsanlagen

 

Meldung Bauvollendung

Die Kontrolle der Bauvollendung hat vor dem Bezug stattzufinden. Je nach Bauprojekt erfolgt die Abnahme der Umgebung und Kanalisation separat.

Meldung Bauvollendung

 

Weitere für den Bauverlauf wichtigen Informationen finden Sie auf folgenden Merkblättern:

Merkblatt Wichtige Adressen

Merkblatt Werkleitungskataster

 

Kontakte
Daniel Pfister
Abteilungsleiter Bau und Infrastruktur
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
ZGFuaWVsLnBmaXN0ZXJAZGFnbWVyc2VsbGVuLmNoICA=
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag
Andrea Troxler
Leiterin Regionales Bauamt
Stv. Abteilungsleiterin Bau und Infrastruktur
YW5kcmVhLnRyb3hsZXJAZGFnbWVyc2VsbGVuLmNo
Erreichbarkeit: Dienstagvormittag, Donnerstag, Freitag