Baubewilligung

Das Regionale Bauamt ist Auskunftsstelle für Bauvorhaben aller Art und verantwortlich für das Baubewilligungsverfahren. Es prüft die eingegangenen Baugesuche, Gestaltungspläne und Vorabklärungen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den kantonalen Dienststellen.

Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen

Wer ober- und unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder ändern will, hat vor Baubeginn eine Baubewilligung einzuholen. Im Einzelnen sind folgende Vorhaben bewilligungspflichtig:

  • Erstellung neuer Bauten und Anlagen
  • Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen
  • Nutzungsänderungen von Bauten und Anlagen
  • Veränderungen der Fassaden in Gestaltung und Farbe
  • Verkehrsanlagen (Strassen, Wege etc.)
  • Bauten und Anlagen im Bereich von Gewässern, sofern nicht ein separates Projektauflage- und Genehmigungsverfahren durchgeführt wird
  • Mauern und Einfriedungen (z.B. Gartenzäune etc.), sofern diese das gewachsene Terrain um 1,5 m übersteigen
  • Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,5 m.

Anfragen zur Baubewilligungspflicht

Möchten Sie etwas umbauen oder neu aufstellen? Reichen Sie uns per E-Mail (bau@dagmersellen.ch) Unterlagen zu Ihrem Bauvorhaben ein und wir prüfen die Baubewilligungspflicht.

Formulare, Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons Luzern

Baubewilligungsverfahren

Um den unterschiedlichen Baugesuchen Rechnung zu tragen, sieht des Planungs- und Baugesetz (PBG) verschiedene Arten von Baubewilligungsverfahren vor. Neben dem ordentlichen Verfahren schreibt das PBG für Bauvorhaben, welche keine wesentlichen öffentlichen oder privaten Interessen tangieren, das vereinfachte Baubewilligungsverfahren vor. Der Regierungsrat bestimmt in der Planungs- und Bauverordnung (PBV) welche Bauten und Anlagen in einem vereinfachten Verfahren bewilligt werden können. Für Abbrucharbeiten besteht nur ein Anzeigeverfahren.

Baugesuch

Das Baugesuchformular ist mit den für die umfassende Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Beilagen einfach unterzeichnet von der Bauherrschaft, dem/der Grundeigentümer/in sowie dem Planverfasser/der Planverfasserin sowie in elektronischer Form beim Regionalen Bauamt Dagmersellen einzureichen. Die Wegleitung «Baugesuch und Beilagen» des Kantons Luzern gibt Auskunft über das Baugesuchsformular und die notwendigen Beilagen.

Baugespann

Projekte für neue Bauten und Anlagen und für bauliche Massnahmen, welche die äussere Form einer Baute oder Anlage verändern, sind spätestens am Tag der Einreichung des Baugesuches so auszustecken, dass daraus der gesamte Umfang der Baute oder Anlage leicht ersichtlich ist. Dabei ist die Höhe des Erdgeschossbodens (oberkant) zu kennzeichnen. Zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung soll das Baugespann ermöglichen, dass jedermann, der durch ein bestimmtes Bauvorhaben in seinen Interessen beeinträchtigt werden könnte, sich über das Projekt genau orientieren kann, um allfällige Einwirkungen auf die nähere oder weitere Umgebung beurteilen und nötigenfalls Einwendungen gegen das Projekt vorbringen zu können. Das Baugespann darf bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches im Beschwerdefall bis zu dessen Erledigung nicht beseitigt werden. Der Gemeinderat, bzw. die Instruktionsinstanz im Beschwerdeverfahren, kann die vorzeitige Beseitigung gestatten, wenn der Stand des Bewilligungsverfahrens- bzw. Beschwerdeverfahrens es erlaubt.

Einleitung des Baubewilligungsverfahrens

Das Regionales Bauamt prüft nach Gesuchseingang, welches Bewilligungsverfahren durchzuführen, ob das Baugesuch mit den erforderlichen Beilagen vorliegt, das Baugespann mit den Plänen übereinstimmt und ob neben der Baubewilligung in der gleichen Sache weitere Bewilligungen oder Verfügungen erforderlich sind.

Öffentliche Bekanntmachung

Das Regionale Bauamt macht das Vorhaben den direkten Anstössern im Umkreis von 25 m öffentlich bekannt. Den interessierten Amtsstellen wird eine Mitteilung gemacht. Das Baugesuch wird im Anschlagkasten sowie auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Wer nachbarliche Ansprüche aufgrund des PBG wahrnehmen will, muss beim Gemeinderat innert 20 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprache erheben.

Bewilligung

Nach Ablauf der Einsprachefrist und nach Vorliegen der für die Erteilung einer Baubewilligung unerlässlichen Sonderbewilligungen entscheidet das Regionales Bauamt bzw. der Gemeinderat über das Baugesuch und die öffentlich-rechtlichen Einsprachen.

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Beim vereinfachten Baubewilligungsverfahren kann auf das Baugespann sowie die öffentliche Bekanntmachung und Auflage des Bauvorhabens verzichtet werden. Haben die Anstösser und weitere betroffene Grundeigentümer vorgängig dem Baugesuch unterschriftlich zugestimmt, wird auf die Zustellung verzichtet und die 10tägige Einsprachefrist entfällt.

Baubeginn

Mit dem Bau eines Projektes darf grundsätzlich nur nach Rechtskraft der ausgestellten Baubewilligen gestartet werden.

Baukontrollen

Dem Regionalen Bauamt sind die folgenden Baustadien schriftlich anzuzeigen:

Für baurechtliche Fragen und die Behandlung von Baugesuchen ist das Regionale Bauamt Dagmersellen zuständig.

Kontakt
Regionales Bauamt Dagmersellen
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
YmF1QGRhZ21lcnNlbGxlbi5jaCA=
Montag:
08:00 – 13:30 Uhr

Dienstag – Freitag:
08:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Kontakte
Andrea Troxler
Leiterin Regionales Bauamt
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Erreichbarkeit:
Dienstagvormittag, Donnerstag und Freitag
Daniel Pfister
Stv. Leiter Regionales Bauamt
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Erreichbarkeit: Montag bis Freitag
Melanie Bühler
Sachbearbeiterin
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Erreichbarkeit: Montag - Freitag