Sträucher und Hecken zurückschneiden

3. Oktober 2025
Bau und Infrastruktur
Der Herbst kommt langsam aber sicher und Sträucher und Hecken sind zurückzuschneiden.

Heraushängende Äste von Bäumen und Sträucher auf der Strasse und Gehwegen stören nicht nur, sie sind auch gefährlich. Sie behindern die Sicht von Fussgänger, Radfahrer und Automobilisten und zwingen diese dazu, auszuweichen. Auch grössere Fahrzeuge wie Reinigungsmaschinen oder Kehrichtabfuhrwagen haben Probleme mit zu weit aushängenden Ästen.

Grundstückeigentümer sind gemäss des Strassengesetzes verpflichtet, die Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden. Pflanzen auf privaten Grundstücken dürfen das Lichtraumprofil nicht tangieren. Das Lichtraumprofil beträgt 2.50 Meter über Trottoirs und Fusswegen und 4.50 Meter über Strassen. Hecken und Sträucher haben innerorts einen Abstand von mindestens 0.60 m zur Fahrbahn sowie zum Troittoir einzuhalten, gemessen ab äusserstem Rand auf der Strassenseite.

Bei Kreuzungen, Ein- und Ausfahrten sind die Pflanzen so zu schneiden oder zu entfernen, dass die erforderliche Sichtzone vollumfänglich gewährleistet ist.

Die Sichtzone zwischen 60 cm und 3 m ist, gemessen ab Strassenniveau, freizuhalten (SN 640 273a).

Gerne verweisen wir auf das Merkblatt «Bäume und Hecken» im Online-Schalter unserer Website.