Vermeiden Sie unnötige Mahngebühren, indem Sie rechtzeitig auf der Webseite der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung beantragen. Folgen Sie dem Link und halten Sie Ihre Personen-ID und AHV-Nummer bereit: www.steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen. Haben Sie keinen Möglichkeit eines Internetzugangs hilft Ihnen das Steueramt Dagmersellen 062 748 52 72 gerne weiter.
Die erste kostenlose Mahnung (Erinnerungsschreiben) erfolgt jeweils Ende April / Anfang Mai mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Hat man dieses Zeitfenster ebenfalls verpasst und keine Verlängerung beantragt, stellt die Dienststelle Steuern die zweite Mahnung aus. Für diese wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.