Leinepflicht für Hunde ab 01.04.2025

1. April 2025
Natur/Umwelt
Vom 1. April bis 31. Juli 2025 gilt im Kanton Luzern eine Leinepflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.

Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Ganzjährige Leinenpflicht gilt im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen werden seit 1. Januar 2020 ebenfalls mit Ordnungsbussen von 150 Franken geahndet.