Stirbt eine Person im Spital oder im Heim, wird der Todesfall durch die entsprechende Institution beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt gemeldet.
Stirbt eine Person zu Hause, ist ein Arzt/eine Ärztin zu benachrichtigen. Diese/r stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Die Angehörigen haben den Todesfall innert zwei Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Friedhofverwaltung) zu melden. Zur Anmeldung des Todesfalls ist die ärztliche Todesbescheinigung im Original mitzubringen. Die Gemeindeverwaltung informiert das Regionale Zivilstandsamt mittels Todesanzeige.
Stirbt eine Person zufolge eines Unfalls oder Suizid, ist die Polizei (Tel. 117) zu benachrichtigen. Die Polizei informiert den zuständigen Amtsarzt, welcher die ärztliche Todesbescheinigung erstellt, sowie das zuständige Regionale Zivilstandsamt über den Todesfall informiert.
Nehmen Sie über das zuständige Pfarramt Kontakt mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin auf. Diese können die Angehörigen beim Abschied nehmen begleiten und unterstützen. Vereinbaren Sie einen Termin für den Abschiedgottesdienst sowie die Bestattung und besprechen Sie deren Gestaltung gemäss Wünschen der verstorbenen Person und der Angehörigen.
Benachrichtigen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Das Bestattungsinstitut ist unter anderem zuständig für die Einsargung, die Überführung der verstorbenen Person in die Aufbahrungshalle sowie die Anfertigung des Grabkreuzes. Falls eine Kremation gewünscht wird, sprechen Sie sich bitte mit dem Bestattungsinstitut betreffend Überführung ins Krematorium sowie der gewünschten Urnenart ab. Die Anmeldung zur Kremation erfolgt durch das Bestattungsinstitut oder die Angehörigen.
Mit der Friedhofverwaltung Dagmersellen legen Sie die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung), die Art des Grabes (Einzel-, Urnen-, Familiengrab oder Urnengemeinschaftsgrab) sowie den Ort und die Zeit der Beisetzung fest. Wir bitten Sie, vorgängig den Bestattungstermin mit dem Pfarramt der katholischen oder reformierten Kirche festzulegen.
Die Schlüssel für die Briefkasten in den Aufbahrungshallen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Die Aufbahrungshallen sind während 24 h geöffnet.
Weitere Informationen zur Friedhofanlage finden Sie im Friedhof- und Bestattungsreglement.
Das Merkblatt «Was ist zu tun bei einem Todesfall?» soll Ihnen in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation bei den notwendigen Schritten behilflich sein.