Für die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ist die Bürgerrechtskommission Dagmersellen zuständig. Die folgenden Voraussetzungen müssen bei der Gesuchseinreichung erfüllt sein:
Das Verfahren auf gemeindeebene dauert zwischen ein bis zwei Jahren. Die Einbürgerung ist erst nach Einbürgerungsbewilligung durch Bund und Kanton rechtsgültig.
Bei Gesuchseinreichung ist ein Kostenvorschuss in der Höhe der hälfte der Bearbeitungsgebühr zu leisten.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zu dem Verfahren finden Sie im Online-Schalter.
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration SEM zuständig. Eine erleichterte Einbürgerung ist möglich für Ausländerinnen und Ausländer, welche mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind oder für junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind.
Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden Sie hier:
Zuständig für das Erteilen des Gemeindebürgerrechts ist der Gemeinderat. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Es ist das Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts mit einem Familienschein für verheiratete bzw. einem Personenstandsausweis für ledige Personen bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das Gesuch können Sie hier downloaden: Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Dagmersellen und des Kantons Luzern
Jugendliche, welche über 16 Jahre alt sind, müssen im Gesuch mit ihrer Unterschrift ihren eigenen Willen erklären. Jede natürliche Person kann höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte haben (§ 6 Bürgerrechtsgesetz [BüG] SRL 2). Die Bürgerrechte, welche die Ehefrau als ledig hatte (ZGB Art. 161), werden nicht mitgezählt.
Für den Entscheid wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden SRL 687).
Personen, welche das Bürgerrecht Dagmersellen und ein weiteres Bürgerrecht besitzen, werden auf Gesuch hin aus dem Bürgerrecht entlassen. Dem Gesuch ist ein aktueller Nachweis beizulegen, dass ein anderes Bürgerrecht besteht. Als Nachweis gelten: Personenstandsausweis, Familienschein oder eine Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung eines anderen Bürgerrechts. Sofern die gesuchstellende Person kein weiteres Luzerner Bürgerrecht besitzt, verliert sie gleichzeitig mit der Entlassung aus dem Bürgerrecht Dagmersellen das Luzerner Kantonsbürgerrecht. Das Gesuch um Verzicht des Bürgerrechts der Gemeinde Dagmersellen ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das Gesuch können Sie hier downloaden: Gesuch um Verzicht des Bürgerrechts der Gemeinde Dagmersellen
Für den Entscheid wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben (§ 4 Abs. 1 Ziff. 1 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden SRL 687).