Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine sind eine freiwillige finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern ab drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt der Gemeinde Dagmersellen. Das Ziel dieser Beiträge ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zu erleichtern. Die Betreuungsgutscheine gelten für anerkannte Tagesfamilien sowie Kindertagesstätten.

Voraussetzungen

Das Reglement zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Gemeinde Dagmersellen vom 10. Dezember 2019 sowie die Verordnung über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter vom 19. Dezember 2019, welche ab 1. Januar 2020 in Kraft sind, bilden die rechtliche Grundlage für die Abgabe von Betreuungsgutscheine.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?

Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben erwerbstätige Erziehungsberechtigte unter folgenden Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Dagmersellen
  • Erwerbstätigkeit durch:
    • zwei Erziehungsberechtigte von mindestens 120 % oder
    • alleinerziehenden Elternteil und im gleichen Haushalt lebende Partnerin oder lebenden Partner von mindestens 120 % oder
    • alleinerziehenden Elternteil von mindestens 20 %.
  • Kinder im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.
  • Das massgebende Einkommen, welches den Maximalbetrag nicht überschreiten darf (CHF 60’000.00), ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen zuzüglich
    • 10 % des steuerbaren Vermögens;
    • Abzüge für den effektiven Liegenschaftsunterhalt über dem Pauschalabzug von 10 bzw. 20 %;
    • Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (3. Säule), freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge (2. Säule) und Beiträge an weitere Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen, sofern Sie die Gesamtsumme von CHF 20‘000.– pro Steuerjahr übersteigen;
    • Abzüge für Unterstützung von Personen
  • Die letzte rechtsgültige Steuerrechnung muss vorhanden sein.

Wie ist der Ablauf?

  • Die Erziehungsberechtigten reichen das offizielle Antragsformular mit den entsprechenden Beilagen bei den Sozialen Dienste ein.
  • Die Sozialen Dienste prüfen das Gesuch. Bei einer allfälligen Gutsprache erhalten die Antragsteller eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Betreuungsgutscheine.
  • Die Erziehungsberechtigten erhalten die Vollkosten von der Kindertagessstätten oder der Tagesfamilien in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Dagmersellen vergütet nach Erhalt der Rechnungskopie den Erziehungsberechtigten die Betreuungsgutscheine.

Ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Nach Anmeldung gilt der Anspruch auf den Folgemonat.

Mit dem Antrag wird der Gemeinde Dagmersellen, Bereich Soziale Dienste und Steueramt die Ermächtigung erteilt, die zur Berechnung der Betreuungsgutscheine notwendigen Daten unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes, zu ermitteln und auszutauschen.

Das Antragsformular sowie die Bestätigungsformulare für die Kindertagesstätten bzw. die Tagesfamilien finden Sie im Online-Schalter.

Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?

Die Erziehungsberechtigten können frei wählen, in welchem anerkannten Betreuungsplatz oder bei welchen Tageseltern sie ihr Kind betreuen lassen wollen.

Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich an die Sozialen Dienste Dagmersellen wenden.

Kontakt aufnehmen
Soziale Dienste Dagmersellen
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
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