Das Reglement zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Gemeinde Dagmersellen vom 10. Dezember 2019 sowie die Verordnung über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter vom 19. Dezember 2019, welche ab 1. Januar 2020 in Kraft sind, bilden die rechtliche Grundlage für die Abgabe von Betreuungsgutscheine.
Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben erwerbstätige Erziehungsberechtigte unter folgenden Voraussetzungen:
Ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Nach Anmeldung gilt der Anspruch auf den Folgemonat.
Mit dem Antrag wird der Gemeinde Dagmersellen, Bereich Soziale Dienste und Steueramt die Ermächtigung erteilt, die zur Berechnung der Betreuungsgutscheine notwendigen Daten unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes, zu ermitteln und auszutauschen.
Das Antragsformular sowie die Bestätigungsformulare für die Kindertagesstätten bzw. die Tagesfamilien finden Sie im Online-Schalter.
Die Erziehungsberechtigten können frei wählen, in welchem anerkannten Betreuungsplatz oder bei welchen Tageseltern sie ihr Kind betreuen lassen wollen.
Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich an die Sozialen Dienste Dagmersellen wenden.