Seit der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG-Revision) 2021 haben die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden übernommen. Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig persönlich beim RAV Sursee an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung. Vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin zum Erstanmeldegespräch.
Bei ausgewiesener finanzieller Bedürftigkeit unterstützt die Abteilung gemäss kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG) und richtet allfällige Sozialhilfeleistungen aus. Betroffene werden mit der erforderlichen Diskretion professionell beraten. Die Abteilung erbringt zudem Dienstleistungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Region Willisau-Wiggertal.