Betreuungsgutscheine

Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt.

Voraussetzungen

Das Gesetz über die famlienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBEG) des Kantons Luzern vom 16.06.25, sowie die Verordnung zum Gesetz über die famlienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) vom 09.12.2025 bilden die rechtliche Grundlage für die Abgabe von Betreuungsgutscheine.

Am 1. August 2026 wurden im gesamten Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine eingeführt. Bezugsberechtigt sind Eltern von Kindern im Vorschulalter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren oder sich nachweislich auf Stellensuche befinden. Voraussetzung ist ein Mindestbeschäftigungsgrad von 20 Prozent bei Alleinerziehenden beziehungsweise insgesamt 120 Prozent bei Eltern in einem gemeinsamen Haushalt.

Je nach Arbeitspensum werden pro Kind zwischen 48 und 240 Betreuungstage pro Jahr finanziell unterstützt. Für Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis CHF 37’500.00 (Alleinerziehende) beziehungsweise CHF 47’000.00 (Paarhaushalte) beträgt der Eigenanteil CHF 10.00 pro Betreuungstag oder CHF 1.00 pro Betreuungsstunde. Mit zunehmendem Einkommen steigt dieser Eigenbeitrag. Ab einem massgebenden Einkommen von CHF 120’000.00 besteht kein Anspruch mehr auf Betreuungsgutscheine.

Neues Anmeldeverfahren ab 1. August 2026

Über das Online-Portal der Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern my.lu.ch können Sie die Betreuungsgutschiene beantragen. Zudem hat der Kanton die häufigsten Fragen zum neuen Betreuungssystem für Erziehungsberechtigte beantwortet.

Um eine erste Einschätzung des möglichen Anspruchs zu erhalten, stellt die Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern auf der Website www.kinderbetreuung.lu.ch einen Online-Rechner  als Orientierungshilfe für die spätere Online-Gesuchstellung zur Verfügung.