Das Reglement zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Gemeinde Dagmersellen vom 10. Dezember 2019 sowie die Verordnung über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter vom 19. Dezember 2019, welche ab 1. Januar 2020 in Kraft sind, bilden die rechtliche Grundlage für die Abgabe von Betreuungsgutscheine.
Ab dem 1. August 2026 werden im gesamten Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine eingeführt. Bezugsberechtigt sind Eltern von Kindern im Vorschulalter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren oder sich nachweislich auf Stellensuche befinden. Voraussetzung ist ein Mindestbeschäftigungsgrad von 20 Prozent bei Alleinerziehenden beziehungsweise insgesamt 120 Prozent bei Eltern in einem gemeinsamen Haushalt.
Je nach Arbeitspensum werden pro Kind zwischen 48 und 240 Betreuungstage pro Jahr finanziell unterstützt. Für Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis CHF 37’500.00 (Alleinerziehende) beziehungsweise CHF 47’000.00 (Paarhaushalte) beträgt der Eigenanteil CHF 10.00 pro Betreuungstag oder CHF 1.00 pro Betreuungsstunde. Mit zunehmendem Einkommen steigt dieser Eigenbeitrag. Ab einem massgebenden Einkommen von CHF 120’000.00 besteht kein Anspruch mehr auf Betreuungsgutscheine.
Die Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern stellt bereits heute auf der Website www.kinderbetreuung.lu.ch einen Online-Rechner zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine erste Einschätzung des möglichen Anspruchs und dient bis zur Einführung der Fallapplikation KiBeLU am 1. August 2026 als Orientierungshilfe für die spätere Online-Gesuchstellung.
Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben erwerbstätige Erziehungsberechtigte unter folgenden Voraussetzungen:
Ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Nach Anmeldung gilt der Anspruch auf den Folgemonat.
Mit dem Antrag wird der Gemeinde Dagmersellen, Bereich Soziale Dienste und Steueramt die Ermächtigung erteilt, die zur Berechnung der Betreuungsgutscheine notwendigen Daten unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes, zu ermitteln und auszutauschen.
Das Antragsformular sowie die Bestätigungsformulare für die Kindertagesstätten bzw. die Tagesfamilien finden Sie im Online-Schalter.
Die Erziehungsberechtigten können frei wählen, in welchem anerkannten Betreuungsplatz oder bei welchen Tageseltern sie ihr Kind betreuen lassen wollen.
Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich an die Sozialen Dienste Dagmersellen wenden.