Die Verantwortung für die Bewältigung von Katastrophen oder Notlagen liegt beim Gemeinderat. Er trifft die erforderlichen Massnahmen. Der Gemeindeführungsstab (GFS) ist dem Gemeinderat als beratendes Organ unterstellt und beschafft die notwendigen Entscheidungsgrundlagen. Ebenso koordiniert er die Katastrophen- und Nothilfe. Der GFS wird vom Chef Bevölkerungsschutz geführt und untersteht dem Gemeinderatsmitglied mit dem Ressort Sicherheit.
Dem GFS gehören folgende Funktionen an:
Die Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS) bildet die Grundlage und regelt die Organisation die Aufgaben sowie die Kompetenzen des GFS.