Der Versand der Steuererklärungen erfolgt in der Regel in zwei Etappen auf Anfang Februar und Mitte Februar. Ihre Steuerunterlagen reichen Sie bitte bis 31. März ein. Falls Sie diese Frist nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit online eine Fristerstreckung bis maximal 31. August zu beantragen. Fristerstreckungsgesuche über den 31. August hinaus werden erst nach Versand eines Erinnerungsschreibens (1. Mahnung) und nur auf ein schriftliches Gesuch hin höchstens bis 30. November gewährt. Fristen über den 30. November werden in Ausnahmefällen (Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit, Militärdienst oder ähnlichen erheblichen Gründen) auf ein schriftliches Gesuch hin gewährt.
Mit der Steuerdeklaration 2025 steht erstmals eine online Steuerdeklarationslösung zur Verfügung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der Dienststelle Steuern Luzern.
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