Zu den Aufgaben des Gemeindeschreibers gehören:
- Administrative Leitung der Gemeindeverwaltung (Personalverantwortlicher)
- Organisation des Sitzungsbetriebes des Gemeinderates (Aktenauflage, Traktandenliste, Protokollführung)
- Organisation der Gemeindeversammlungen sowie der Wahlen und Abstimmungen
- Verantwortung für rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe
- Medienbeauftragter des Gemeinderates