Schützengesellschaft Buchs
Schützenhaus Buchs
Die Schiesspflicht (OP) in der Schweiz ist eine jährliche Pflicht für Armeeangehörige (Soldaten bis Subalternoffiziere), die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis zum Jahr vor der Entlassung (max. 35. Altersjahr). Sie muss zwischen dem 1. April und 31. August (meist 300m) erfüllt werden, um Treffsicherheit zu gewährleisten.
Wer: Angehörige der Armee (AdA) mit Sturmgewehr (ausgebildet).
Dauer: Bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Wehrpflicht, längstens bis zum 35. Altersjahr.
Programm: Das «Obligatorische Programm» (OP) auf 300m (Gewehr) oder 25m (Pistole) in einem anerkannten Schiessverein.
Anforderungen: Mindestens 42 Punkte (300m) bzw. 120 Punkte (25m), höchstens 3 Nullen.
Mitbringen: Aufforderungsschreiben (ab 2026 auch digital), Dienstbüchlein/Leistungsausweis, Waffe, Putzzeug, Gehörschutz.
Verpassen: Wer die Pflicht nicht erfüllt, wird in einen Verbliebenenkurs aufgeboten.
Es ist zu beachten, dass sich die Regelungen zur Information (Aufforderung) im Jahr 2026 ändern und zunehmend digitalisiert werden.
E-Mail: aW5mb0BzZ2J1Y2hzLmNo
Telefon: 0419801012
Website: https://sgbuchs.ch/sommer/winter