Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 wurde die Teilrevision Ortsplanung, Festlegung Gewässerräume, einstimmig genehmigt. Die unerledigten Einsprachen wurden abgewiesen. Die Unterlagen wurden dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung eingereicht. Im Rahmen der Genehmigung wird den betroffenen Grundeigentümern das rechtliche Gehör gewährt. Die betroffenen Grundeigentümer wurden schriftlich über die Möglichkeit zur Akteneinsicht informiert. Das Passwort für die Akteneinsicht wurde den betroffenen Grundeigentümern ebenfalls im Schreiben mitgeteilt.